Für die Anmeldung eines gebrauchten Kfz, welches abgemeldet ist benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kfz-Brief und Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil II und I)
- Vollmacht und Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. (Die Einzugsermächtigung gilt ausschließlich für die Kfz-Steuer und nur für dieses Fahrzeug)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungs Bestätigung, früher Deckungskarte/Doppelkarte)
- Personalausweis in Kopie (einige Kfz-Zulassungsstellen bestehen auf dem Original), oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- TÜV- und AU-Bescheinigung
- Kopie der EC-Karte, oder Kopie Kontoauszug (Beträge können geschwärzt werden)